Im Rahmen der Grundsteuerreform erfolgt
derzeit durch das Finanzamt eine Datenerhebung bei den Bürger/-innen.
Siehe auch → Informationen des Landesamts für Steuern
In diesem Rahmen ist der Bodenrichtwert des Grundstückes anzugeben.
Auskunft über den Bodenrichtwert können Sie leider nicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez erhalten; zuständig ist das Katasteramt Westerburg:
Es ist möglich, über die Internetseite: → www.geoportal.rlp.de den Wert selbst zu ermitteln.
Unter dem Punkt
‚Bodenrichtwert (Basisdienst)‘ kann die Adresse des Objektes eingegeben werden:
Fachbereich
Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung
Liegenschaften