Abschaffung des Kinderreisepasses und Gebührenerhöhung für Reisepässe ab 01.01.2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

zum 01.01.2024 hat sich die die Gebühr für den Reisepass (für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben) von 60 € auf 70 € geändert.

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurde zum 01. Januar 2024 der Kinderreisepass abgeschafft. 

Was bedeutet das für Sie? 

  • Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt von der Neuerung unberührt. 
  • Ab 2024 besteht für Sie nur noch die Möglichkeit, einen regulären Reisepass oder Personalausweis für Ihr Kind zu beantragen.

Welches Dokument für Sie die beste Lösung ist, hängt von Ihrem Reiseverhalten ab. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise z.B. auf der Seite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise) über die Einreisebestimmung Ihres Reiseziels.

Ihr Bürgerbüro kann Ihnen keine verbindlichen Auskünfte über aktuell geltende Reisebestimmungen erteilen.

Alle Personaldokumente werden künftig von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Die Ausstellung eines Personalausweises dauert zurzeit von der Beantragung bis zur Rücklieferung ungefähr zwei bis drei, bei Reisepässen sind es ungefähr fünf bis acht Wochen. Eine frühzeitige Beantragung vor Ihrer Reise ist künftig dringend erforderlich.

Zur Antragstellung benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild und bei Erstantrag eine Geburtsurkunde im Original. Zudem muss Ihr Kind zur Beantragung – unabhängig vom Alter – mit ins Bürgerbüro kommen. Ab einem Alter von sechs Jahren müssen die Fingerabdrücke erfasst werden und ab zehn Jahren muss Ihr Kind auf dem Dokumentenantrag unterschreiben. Zudem benötigen wir die Unterschrift aller gesetzlicher Vertreter.

Bei Fragen steht Ihnen das Team des Bürgerbüros gerne zur Verfügung!

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