Zweiter Regionalbudget-Aufruf

Kleinstprojekte für ein gutes Leben in der Region gesucht!

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lahn-Taunus startet ihren zweiten Projektaufruf des Regionalbudgets in der neuen Förderperiode, unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Bund. Öffentliche wie auch private Antragsteller haben bis zum 16.05.2025 Zeit, ihre Ideen bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

LAG Lahn-Taunus fördert über Regionalbudget Kleinstprojekte!

Über die Bundesförderung „Regionalbudget“ besteht in der Region Lahn-Taunus voraussichtlich auch 2025 die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung für sog. Kleinstprojekte (bis 20.000 € netto Gesamtsumme) anzubieten. 

Wichtig: Der Aufruf steht unter dem Vorbehalt, dass seitens des Bundes die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden. Da wir Ihnen die Chance geben wollen, eine Förderung zu erhalten, sobald die Mittel bereitgestellt werden, veröffentlichen wir jetzt diesen Aufruf.
Aufgrund des kurzen Umsetzungszeitraumes von knapp drei Monaten können nur umsetzungsreife und schnell umsetzbare Vorhaben (z.B. Anschaffungen) berücksichtigt werden, die bis spätestens 30.09.2025 umgesetzt und schlussabgerechnet sind. Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse direkt an.

Ablauf des Auswahlverfahrens

1.     Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Dann Einreichung des ausgefüllten Förderantrags und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Vorhabenträger bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (Eingang bis spätestens 16. Mai 2025).

2.     Prüfung des Förderantrags auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch das Regionalmanagement.

3.     Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch die Lokale Aktionsgruppe Lahn-Taunus.

4.     Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget durch die LAG Lahn-Taunus bis Mitte Juni 2025.

5.     Abschluss eines Vertrags mit der LAG Lahn-Taunus bis voraussichtlich Anfang Juli 2025.

6.     Umsetzung des Projektes und Einreichung der Belege bei der VG bis spätestens 30.09.2025.


Wichtige Eckdaten zum Projektaufruf:

  • Fördermittelbudget: bis zu 77.777,00 € (unter Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bereitstellung)
  • Datum des Aufrufes: 10.04.2025
  • Einreichungsfrist für Förderanträge: 16.05.2025 (Ausschlussfrist)
  • Datum der Projektauswahl durch die LAG: Umlaufverfahren bis Mitte Juni
  • Frist für Projektabschluss und Abrechnung: 30.09.2025
  • Inhalt des Aufrufes: Kleinstprojekte im Rahmen des Regionalbudgets, die zur Umsetzung der LILE beitragen bis maximal 20.000 € netto. Mindestzuschuss 2.000 €.
  • Fördersätze: private Zuwendungsempfänger 40%, gemeinnützige Zuwendungsempfänger 50%, öffentliche Zuwendungsempfänger 65% (jeweils Basisförderung)
LEADER-Geschäftsstelle Lahn-Taunus, c/o Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez


Weitere Auskünfte erteilt das Regionalmanagement:
Beatrix Ollig, Telefon: 0261 / 30439-41, E-Mail:

Stellen für die Einreichung der Förderanträge: Ihre zuständige Verbandsgemeindeverwaltung

Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich                                  Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau                       Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems
Verbandsgemeindeverwaltung Diez                                               Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez
Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten                                      Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten


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