- Bekanntmachung des Wahlergebnisses zum Beirat für Migration und Integration der Stadt Diez am 10. November 2024
Der Wahlausschuss für die Wahl des Beirates für Migration und Integration hat in seiner Sitzung am 12. November 2024 das Ergebnis der Wahl zum Beirat für Migration und Integration der Stadt Diez wie folgt festgestellt:
I.
Zur Wahl zum Beirat für Migration und Integration der Stadt Diez waren 2.950 Personen wahlberechtigt, davon haben 164 Personen an der Wahl teilgenommen.
Die Wahlbeteiligung betrug 5,56 v.H.
II.
Die Stimmabgabe von 155 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 9 Wählerinnen und Wählern ungültig, das entspricht 5,49 v.H.
III.
In den Beirat für Migration und Integration der Stadt Diez gewählt sind:
1. Dr. Beyer, Jeorjios Martin, 65582 Diez mit 78 Stimmen
2. Ahmadi, Zoukhra, 65582 Diez mit 66 Stimmen
3. Akyol, Erol, 65582 Diez mit 57 Stimmen
4. Al Matar, Hasna, 65582 Diez mit 57 Stimmen
5. Alkafri, Ibrahim, 65582 Diez mit 39 Stimmen
6. Mohsenzada, Arefa, 65582 Diez mit 36 Stimmen
7. Hannaneh, Mirzad, 65582 Diez mit 35 Stimmen
IV.
Ersatzleute für den Beirat für Migration und Integration der Stadt Diez sind:
1. Irenge Namegabe, Justin, 65582 Diez mit 32 Stimmen
Diez, den 12. November 2024
Annette Wick, Stadtbürgermeisterin und Wahlleiterin
Informationen zur Wahl des Beirats für Migration und Integration des Rhein-Lahn-Kreises:
www.rhein-lahn-kreis.de
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Bekanntmachung der
Stadtverwaltung Diez über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
und über die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Beirat für Migration
und Integration der Stadt Diez am 10.November 2024
I.
Das Wählerverzeichnis der Stadt Diez wird an den Werktagen in der Zeit von Montag, dem 21.Oktober 2024 (20. Tag vor dem Wahltag), bis Freitag, den 25.Oktober 2024 (16. Tag vor dem Wahltag), während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Bürgerbüro, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern Wahlberechtigte die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen wollen, haben sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann; das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist.
II.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält spätestens am 20.Oktober 2024 (21. Tag vor dem Wahltag) eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss spätestens bis Freitag, den 25.Oktober 2024 (16. Tag vor dem Wahltag), Einwendungen erheben.
III.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez Einwendungen erheben. Die Einwendungen können schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift erhoben werden.
IV.
An der Wahl kann nur teilnehmen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur im Wahlraum des Stimmbezirks, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, das Wahlrecht ausüben, sofern die oder der Wahlberechtigte nicht einen Wahlschein hat. Wer einen Wahlschein hat, kann nur durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen.
V.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte ein entsprechendes Antragsformular - Rückseite der Wahlbenachrichtigung -. Der Wahlschein kann aber auch mündlich (nicht jedoch telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragt werden. In diesem Fall müssen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden; die Wählerverzeichnisnummer und die Stimmbezirksnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung eingetragen sind, sollen angegeben werden. Falls die Zusendung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden. Für die elektronische Beantragung steht ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular im Internet unter
zur Verfügung.
Der Antrag kann auch per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: .
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten auf Antrag auch Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt haben.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten an die Wohnanschrift übersandt oder amtlich überbracht, soweit sich aus dem Antrag keine andere Anschrift oder die Abholung der Unterlagen ergibt. An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Verbandsgemeindeverwaltung Diez vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich auf Verlangen ausweisen.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltag, 18 Uhr, in den Fällen des § 17 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez beantragt werden.
VI.
Mit dem Wahlschein erhalten die Wahlberechtigten einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl. Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich seinen Stimmzettel, steckt ihn, nach innen gefaltet, in den amtlichen Stimmzettelumschlag, unterschreibt die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt unter Angabe des Tages, steckt den amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag, verschließt den Wahlbriefumschlag und übersendet den Wahlbrief an die darauf angegebene Verbandsgemeindeverwaltung Diez. Bei verbundenen Wahlen steckt die Wählerin oder der Wähler die Stimmzettel, jeden für sich mit der Stimmabgabe nach innen gefaltet, einzeln in den gemeinsamen Stimmzettelumschlag und verschließt ihn. Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihre Stimmen abzugeben, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person (Hilfsperson) bedienen. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen und dies an Eides statt zu versichern. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines anderen erhält. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein muss so rechtzeitig an die Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgesandt werden, dass er dort spätestens am Tage der Wahl bis 18 Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr beim zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tage der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Diez, den 02. Oktober 2024
Annette Wick, Stadtbürgermeisterin und Wahlleiterin - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl des Beirats für Migration und Integration der Stadt Diez am 10. November
2024
Der Wahlausschuss für die Wahl des Beirats für Migration und Integration hat in seiner Sitzung am 25. September 2024 die folgenden Wahlvorschläge zugelassen:
I.
Zur Wahl zum Beirat für Migration und Integration sind 8 Personen vorgeschlagen. Wahlberechtigt davon sind 8 Personen.
II.
Für die Wahl zum Beirat für Migration und Integration der Stadt Diez zugelassen sind:
- Ahmadi, Zoukhra, 65582 Diez -Einzelbewerberin
- Akyol, Erol, 65582 Diez - Einzelbewerber
- Alkafri, Ibrahim, 65582 Diez - Einzelbewerber
- Al Matar, Hasna, 65582 Diez - Einzelbewerberin
- Dr. Beyer, Jeorjios Martin, 65582 Diez - Einzelbewerber
- Hannaneh, Mirzad, 65582 Diez - Einzelbewerberin
- Irenge Namegabe, Justin, 65582 Diez - Einzelbewerber
- Mohsenzada,
Arefa, 65582 Diez - Einzelbewerberin
III.
Zur Wahl des Beirats für Migration und Integration der Stadt Diez sind somit mehr Personen zugelassen (8 Personen), als Mitglieder des Beirats zu wählen sind (7 Personen). Somit findet die Wahl des Beirats für Migration und Integration der Stadt Diez am 10. November 2024 statt.
IV.
Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lautet:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Am 10. August 2024 gehörten dem Beirat für Migration und Integration der Stadt Diez 3 Frauen und 4 Männer an.
Diez, den 02. Oktober 2024
Annette Wick, Stadtbürgermeisterin und Wahlleiterin - Bekanntmachung über die
Wahlzeit, den Wahlraum und Stimmabgabe für die Wahl des Beirates für Migration
und Integration der Stadt Diez
I.
Am Sonntag, dem 10. November 2024, findet die Wahl zum Beirat für Migration und Integration der Stadt Diez statt. Die Wahlhandlung dauert von 14 bis 18 Uhr.
II.
Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum: Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, 2.OG, Zi. 218 Sitzungssaal, wählen. In der Wahlbenachrichtigung sind Stimmbezirk und Wahlraum angegeben. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und ein Identitätsnachweis bereitgehalten werden.
III.
Die Wahl zum Beirat für Migration und Integration wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl auf der Grundlage zugelassener Wahlvorschläge durchgeführt. Es wird ein amtlicher Stimmzettel bereitgestellt, auf dem alle Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt sind. Es wird unter Beachtung der nachstehenden Grundsätze gewählt:
- Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Mitglieder des Beirates für Migration und Integration zu wählen sind (7 Stimmen).
- Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung der auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber, die sie wählen wollen.
- Die Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel auch Bewerbernamen streichen.
- Die Stimmabgabe ist insgesamt ungültig,
wenn mehr als 7 Stimmen vergaben werden.
IV.
Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine den Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet.
V.
Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis Freitag, den 8. November 2024, 18 Uhr, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, beantragen. Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15 Uhr gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind, noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.
VI.
Der Wahlbrief kann an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersandt oder dort bis spätestens 10. November 2024, 18 Uhr abgegeben werden; er kann auch am 10. November 2024 in dem angegebenen Wahlraum bis spätestens 18 Uhr beim Wahlvorstand abgegeben werden.
VII.
An der Wahl teilnehmen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wählerin oder der Wähler haben im Zweifel seine Identität nachzuweisen. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl nur im Wege der Briefwahl teilnehmen.
VIII.
Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
Diez, den 14. Oktober 2024
Annette Wick, Stadtbürgermeisterin und Wahlleiterin