Hinweise zur Briefwahl-Beantragung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 23. Februar 2025 findet die Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt. Für die Briefwahl ist ein Antrag erforderlich – auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen entsprechenden Vordruck, den Sie ausfüllen, unterschreiben und dann per Post an die Verwaltung schicken oder dort einwerfen können. Ein formloser Antrag per Brief, Mail (an ) oder Fax (06432/501-242) ist ebenso möglich. Besonders einfach ist der Online-Antrag „OLIWA“:

www.vgdiez.de/oliwa

- oder nutzen Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen von uns per Post erhalten wollen, muss die Beantragung bis 19. Februar 2025 (Mittwoch) erfolgt sein. Bei einer Antragstellung nach diesem Tag müssen die Unterlagen persönlich in der Verbandsgemeindeverwaltung abgeholt werden, weil der Postlauf andernfalls zu lange dauert und eine rechtzeitige Zustellung an Sie nicht mehr sichergestellt ist.

Sonderfälle:
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder dass er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, (Samstag, 22. Februar 2025 – bis 12.00 Uhr), ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage (Sonntag, 23. Februar 2025 – bis 15.00 Uhr), gestellt werden.
In beiden Fällen ist es erforderlich, den Antrag persönlich (ggfs. mit Vollmacht) in der Verbandsgemeindeverwaltung zu stellen.

Nicht möglich ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefonanruf oder SMS. 

Nach Eingang und Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Briefwahlunterlagen auf dem Postwege zugesandt.
Bitte beachten Sie jedoch: Briefwahlunterlagen können von uns erst ab dem 7. Februar 2025 zum Versand gegeben werden, weil die Stimmzettel erst ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen.

Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – unfrankiert – in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung senden. Bitte versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben bzw. eingeworfen werden.

Unser Briefwahlbüro befindet sich im Sitzungssaal (2. OG) in der Verbandsgemeindeverwaltung, Louise-Seher-Straße 1, Diez.
Das Briefwahlbüro steht Ihnen ab dem 10. und bis zum 21. Februar 2025 zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung; am 21. Februar 2025 (Freitag) ist es durchgehend bis 15 Uhr geöffnet. Dort können Sie nicht nur Ihre Briefwahlunterlagen abholen, sondern auch direkt vor Ort im Wege der Briefwahl wählen.

Bei Fragen steht Ihnen das Wahl-Team der Verbandsgemeindeverwaltung gerne zur Verfügung:
oder Telefon 06432 / 501-257 oder -161.

Maren Busch
Bürgermeisterin

[BITTE ANPASSEN!] Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: