I.
Paritätsbezogene Angaben gem. § 24 Abs. 4
i. V. m. §§ 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
1. Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes).
2. Der Geschlechteranteil in der Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl beträgt 25,00 v.H. (F) zu 75,00 v.H. (M).
3. Die paritätsbezogenen Angaben nach § 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG sind nachstehend für jeden Wahlvorschlag getrennt aufgeführt.
II.
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Altendiez hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 die nachstehenden Wahlvorschläge
für die Wahl des Gemeinderates der Ortsgemeinde Altendiez zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden.
Altendiez, den 16.05.2024
Thomas Keßler, Ortsbürgermeister
als Wahlleiter für die Wahl zum Gemeinderat