I.
Paritätsbezogene Angaben gem. § 24 Abs. 4 i. V. m. §§ 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
1. Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes).
2. Der Geschlechteranteil in der Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl beträgt 43,75 v.H. (F) zu 56,25 v.H. (M).
3. Die paritätsbezogenen Angaben nach § 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG sind nachstehend für jeden
Wahlvorschlag getrennt aufgeführt.
II.
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Birlenbach hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 die nachstehenden Wahlvorschläge
für die Wahl des Gemeinderates der Ortsgemeinde Birlenbach zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden.
Birlenbach, den 16.05.2024
Dr. Georg Klein, Ortsbürgermeister
als Wahlleiter für die Wahl zum Gemeinderat