I.
Paritätsbezogene Angaben gem. § 24 Abs. 4 i. V. m. §§ 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
1. Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes).
2. Der Geschlechteranteil in der Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl beträgt 18,75 v.H. (F) zu 81,25 v.H. (M).
3. Die paritätsbezogenen Angaben nach § 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG sind nachstehend für jeden Wahlvorschlag getrennt aufgeführt.
II.
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Holzappel hat in seiner Sitzung am 29.04.2024 die nachstehenden Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates der Ortsgemeinde Holzappel zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden.
Holzappel, den 16.05.2024
Harald Nöllge, Ortsbürgermeister
als Wahlleiter für die Wahl zum Gemeinderat