Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 07.02.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen, veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt der Kreisverwaltung Rhein-Lahn am 19.02.2024, wird Folgendes bekannt gegeben:
I.
Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Holzappel sind 16 Ratsmitglieder zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 32 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
III.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sind bei dem Wahlleiter
Herrn Harald Nöllge in 56379 Holzappel, Hahnerhoffeld 8
oder bei der
Verbandsgemeindeverwaltung in 65582 Diez, Louise-Seher-Straße 1
einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
Herrn Ralf Thorn in 56379 Holzappel, Hauptstraße 73 a
oder bei der
Verbandsgemeindeverwaltung in 65582 Diez, Louise-Seher-Straße 1
einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft
am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr,
ab.
V.
Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).
Holzappel, den 22.02.2024
Harald Nöllge, Gemeindewahlleiter