I.
Paritätsbezogene Angaben gem. § 24 Abs. 4 i. V. m. §§ 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
1. Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes).
2. Der Geschlechteranteil in der Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl beträgt 16,67 v.H. (F) zu 83,33 v.H. (M).
3. Die paritätsbezogenen Angaben nach § 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG sind nachstehend für jeden Wahlvorschlag getrennt aufgeführt.
II.
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Holzheim hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 die nachstehenden Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates der Ortsgemeinde Holzheim zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden.
Holzheim, den 16.05.2024
Werner Dittmar, Ortsbürgermeister
als Wahlleiter für die Wahl zum
Gemeinderat