I.
Paritätsbezogene Angaben gem. § 24 Abs. 4 i. V. m. §§ 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
1. Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes).
2. Der Geschlechteranteil in der Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl beträgt 25,00 v.H. (F) zu 75,00 v.H. (M).
3. Die paritätsbezogenen Angaben nach § 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG sind nachstehend für jeden Wahlvorschlag getrennt aufgeführt.
II.
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Langenscheid hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 die nachstehenden Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates der Ortsgemeinde Langenscheid zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden.
Langenscheid, den 16.05.2024
Ulrich Strutt, Ortsbürgermeister
als Wahlleiter für die Wahl zum Gemeinderat