I.
Paritätsbezogene Angaben gem. § 24 Abs. 4 i. V. m. §§ 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
1. Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes).
2. Der Geschlechteranteil in der Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl beträgt 21,43 v.H. (F) zu 78,57 v.H. (M).
3. Die paritätsbezogenen Angaben nach § 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG sind nachstehend für jeden
Wahlvorschlag getrennt aufgeführt.
II.
Der Wahlausschuss der Stadt Diez hat in seiner Sitzung am 26.04.2024 die nachstehenden Wahlvorschläge für die Wahl
des Stadtrates zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden.
Diez, den 16.05.2024
Annette Wick, Stadtbürgermeisterin
als Wahlleiterin für die Wahl zum Stadtrat der Stadt Diez