Öffentliche Bekanntmachung des Rhein-Lahn-Kreisesüber die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags des Rhein-Lahn-Kreises am 9. Juni 2024 gemäß § 24 Abs. 3 KWG, § 30 Abs. 1 KWO

I.

Paritätsbezogene Angaben gem. § 24 Abs. 4 i. V. m. §§ 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. 18 Abs. 2 Satz 5 KWG

1. Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes).
2. Der Geschlechteranteil in der Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl beträgt 21,43 v.H. (F) zu 78,57 v.H. (M).
3. Die paritätsbezogenen Angaben nach § 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG sind nachstehend für jeden Wahlvorschlag getrennt aufgeführt.

II.

Der Wahlausschuss des Rhein-Lahn-Kreises hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 die nachstehenden Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags des Rhein-Lahn-Kreises zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden.

Bad Ems, den 25.04.2024

gez. Jörg Denninghoff, Landrat
als Wahlleiter für die Wahl zum Kreistag


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