Bekanntmachung des Landrats zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union

I.

Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters -Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters - sowie des Ortsbeirats - Gemeinderats - Stadtrats -Verbandsgemeinderats - Kreistages - und am Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr dieetwaige Stichwahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers – Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/ Stadtbürgermeisters statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 03. Mai 2024, 12 Uhr, bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Lahnstein zu beantragen. Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Lahnstein erhalten.

Bad Ems, den 27.02.2024

Jörg Denninghoff
Landrat, zugleich Kreiswahlleiter

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