Briefwahl

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

am 9. Juni 2024 finden die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und Kommunalwahlen statt.

Wahlberechtigt für die Europawahl ist in Deutschland, wer

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein),
  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt,
  • in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält,
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Wahlberechtigt für die Kommunalwahl sind

  • alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen anderer Mit­glied­staaten der Europäischen Union,die am Wahltag 18 Jahre alt sind und
  • seit mindestens 3 Monaten im Rhein-Lahn-Kreis ihre Hauptwohnung haben.

Die Wahlbenachrichtigungen sind wie gewohnt durch die Kommunale Datenzentrale Mainz versendet worden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Vordruck zu finden, mit dem Sie die Briefwahl beantragen können.

Schon jetzt ist die Beantragung von Briefwahl formlos per Brief, Mail oder Fax möglich. Bei Beantragung für mehrere – maximal vier – andere Personen ist eine Vollmacht erforderlich.

Besonders einfach ist der Online-Antrag „OLIWA“, der unter

www.vgdiez.de/oliwa 

gestellt werden kann. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefonanruf oder SMS ist nicht möglich.

Nach Eingang und Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Briefwahlunterlagen umgehend auf dem Postwege zugesandt. Bei Bedarf können Briefwahlunterlagen persönlich in unserem Briefwahlbüro abgeholt werden, auch ein Antragsformular liegt dort bereit.


Unser Briefwahlbüro befindet sich im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde-
verwaltung (2. OG – Aufzug vorhanden!) und ist ab 6. Mai wie folgt geöffnet:


vormittags:   Mo bis Fr: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
nachmittags: Mo bis Mi: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr


Briefwahl muss bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024 um 18 Uhr beantragt werden, später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden. Bei Antragstellung nach dem 5. Juni müssen die Unterlagen persönlich im Briefwahlbüro abgeholt werden. In Ausnahmefällen, etwa bei einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, kann ein Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag (9. Juni) beantragt werden.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – innerhalb Deutschlands unfrankiert – in dem adressierten orangefarbenen Wahlbrief (Kommunalwahl) an die Verbandsgemeindeverwaltung bzw. im hellroten Wahlbrief (Europawahl) an die Kreisverwaltung Rhein-Lahn in Bad Ems senden. Vor allem für Rücksendungen aus dem Ausland bitten wir, Ihren Wahlbrief so rechtzeitig zu versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung in der Louise-Seher-Straße 1 abgegeben werden. 

Bei Fragen steht Ihnen das Wahl-Team gerne zur Verfügung.

Kontakt: , Telefon 06432/501-257 oder -161 oder -202


Ihr Wahl-Team der Verbandsgemeinde Diez



[BITTE ANPASSEN!] Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: