Was ist neu?
Im Jahr 2025 wird ein besonderer Schwerpunkt auf
Projekte gelegt, die Jugendlichen zugutekommen oder unter wesentlicher
Beteiligung von Jugendlichen umgesetzt werden. Für diese Projekte werden 15.000
Euro, also die Hälfte der insgesamt verfügbaren Mittel, reserviert. Werden
diese Mittel durch geeignete Projekte nicht beansprucht, fließen sie den
anderen eingereichten Projekten zu.
Was kann gefördert werden?
Gemeinnützige
Projekte, die der Umsetzung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie
(LILE) dienen und ehrenamtliches Bürgerengagement in der Region stärken.
Förderfähig sind nur Sachkosten für
Neuanschaffungen (Arbeitsleistungen und gebrauchte Gegenstände sind
nicht förderfähig).
Wer kann eine Förderung beantragen?
Zuwendungsempfänger
können nur gemeinnützige Organisationen, NGOs und Gruppen nicht organisierter
Menschen sein (politische Parteien, Kommunen, Kirchen oder Betriebe sind nicht
antragsberechtigt).
Wie hoch ist die Förderung?
Jedes
ausgewählte Einzelprojekt erhält eine Festbetragsförderung, d. h. die
Fördersumme darf maximal der Höhe der Investitionskosten entsprechen. Je nach
Bewertung kann ein Projekt eine Standardförderung (maximal 1.500 Euro) oder
eine Premiumförderung (maximal 3.000 Euro) erhalten.
Wie bewerbe ich mich?
Für
alle an einer Förderung Interessierten gibt es ein Formular, in dem die
Projektidee, die beteiligten Personen und die Zusammensetzung der Kosten kurz
zu beschreiben sind. Sie können Kontakt zum Regionalmanagement aufnehmen oder laden sich das
Bewerbungsformular (Interessensbekundung) von unserer Internetseite www.leader-lahn-taunus.de herunter (abrufbar im
Bereich Downloads).
Wie hoch sind meine Chancen,
eine Förderung zu erhalten?
Wenn
Sie die formalen Kriterien erfüllen, stehen die Chancen gut, dass auch Ihr
Projekt eine Förderung erhält, denn es stehen 30.000,00 Euro (vorbehaltlich
der haushaltsrechtlichen Bereitstellung) für 2025 zur Verfügung. Projekte, die Jugendlichen
zugutekommen oder von ihnen gestaltet werden, werden prioritär aus den
reservierten Mitteln gefördert. Die Entscheidung hängt von der Bewertung anhand
der Projektauswahlkriterien ab (einsehbar auf unserer Internetseite im Bereich
Downloads / Ehrenamtliche Bürgerprojekte).
Was muss ich beachten?
Wichtig
ist, dass das Projekt nicht vor der offiziellen Auswahl durch die Arbeitsgruppe
und Abschluss einer Zielvereinbarung mit der LAG begonnen werden darf. Nach
erfolgter Umsetzung müssen die Kosten inkl. Sachbericht bis zum 15. September
2025 eingereicht werden (die Vorhabensträger treten in Vorlage).
Für Ihre Bewerbung und bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte
an das
Regionalmanagement Beatrix Ollig / Theresa Göbel c/o Sweco GmbH, Koblenz 0261-30439-41 / 0261-30439-21 ,
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LAG Geschäftsstelle Sabine Ksoll c/o Verbandsgemeindeverwaltung Diez 06432-501321 |