Zurzeit sind die Förderangebote „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Es können keine weiteren Förderanträge eingereicht oder GAK-Mittel bewilligt werden. Am 16. Oktober 2023 teilte das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) mit, dass aufgrund des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2024 mit weitreichenden Kürzungen der GAK-Mittel zu rechnen sei. Das Programm "Innenstädte der Zukunft" ist hiervon nicht betroffen.
Auch in der neuen Förderperiode werden innerhalb des LEADER-Ansatzes die Maßnahmen "Förderung von Kleinstunternehmen
der Grundversorgung", "Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen" sowie das Förderprogramm "Innenstädte der Zukunft" umgesetzt. Der 1. Förderaufruf für das Programm FLLE 2.0 stellt Haushaltsmittel in Höhe von rund 7,5 Millionen Euro für das Land Rheinland-Pfalz für die Jahre 2024-2025 zur Verfügung.
Die "Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung" sowie die Förderung der "Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen" gehört der sogenannten Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) an, die ein wesentliches Element der
Nationalen Strategie für die Entwicklung ländlicher Räume ist. Mit der Förderung von Vorhaben zum Thema "Innenstädte der Zukunft" beabsichtigt die rheinland-pfälzische Landesregierung darüber hinaus den neuen gesellschaftlichen Anforderungen an lebendige Stadt- bzw. Ortskerne gerecht zu werden.
Bei Interesse ist – analog zum Prozedere bei einer LEADER-Förderung – im ersten Schritt ein Projektsteckbrief auszufüllen und bei der LEADER-Geschäftsstelle einzureichen. Projektsteckbriefe sind
nicht an eine Frist gebunden und können ab sofort jederzeit eingereicht werden.
Möchten auch Sie einen Projektsteckbrief einreichen, nehmen Sie bitte vorab
Kontakt zum Regionalmanagement auf.