Was kann gefördert werden?
Gemeinnützige Projekte, die der Umsetzung der Lokalen Integrierten Ländlichen
Entwicklungsstrategie (LILE) dienen und ehrenamtliches Bürgerengagement in der
Region stärken. Förderfähig sind nur Sachkosten für Neuanschaffungen.
Arbeitsleistungen und gebrauchte Gegenstände sind nicht förderfähig.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Zuwendungsempfänger können nur
gemeinnützige Organisationen, NGOs und Gruppen nicht organisierter Menschen
sein (politische Parteien, kommunale Körperschaften oder Betriebe sind nicht
antragsberechtigt).
Wie hoch ist die Förderung?
Jedes Einzelprojekt kann bis zu 2.000 Euro gefördert werden. Dies ist eine
Festbetragsförderung, d. h. die Fördersumme darf maximal der Höhe der Investitionskosten
entsprechen. Je nach Bewertung kann ein Projekt eine Standardförderung (maximal
1.000 Euro) oder eine Premiumförderung (maximal 2.000 Euro) erhalten.
Wie bewerbe ich mich?
Für alle an einer Förderung Interessierten gibt es einen Bewerbungsbogen, in
dem die Projektidee, die beteiligten Personen und die Zusammensetzung der
Kosten kurz zu beschreiben sind.
Wie hoch sind meine Chancen, eine
Förderung zu erhalten?
Wenn Sie die formalen Kriterien erfüllen, stehen die Chancen gut, dass auch Ihr
Projekt eine Förderung erhält, denn es stehen noch rund 9.800 € für 2023 zur
Verfügung. Die Entscheidung darüber hängt von der Bewertung anhand eigens dafür
entwickelten Projektauswahlkriterien ab.
Was muss ich beachten?
Wichtig ist, dass das Projekt nicht vor
dem Abschluss einer Zielvereinbarung mit der VG Diez begonnen werden darf und
die Kosten bis zum 15.09.2023 abgerechnet werden müssen.
Weitere Informationen finden Sie unter Ehrenamtliche Bürgerprojekte.