erster Aufruf zur Einreichung von Projekten in der neuen LEADER-Förderperiode ab 2023
Die Auswahl von förderwürdigen Vorhaben wird von der LAG Lahn-Taunus im November 2023 vorgenommen. Entscheidend für die Auswahl eines Vorhabens ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unter dem Leitbild „Über Grenzen hinaus wachsen…“ unterstützt. Die Handlungsfelder sind:
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Natur,
Umwelt und Klima
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Wirtschaft
und Bildung
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Vielfältige
Kultur und Gesellschaft
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Attraktive
Dörfer und Städte
Projektträger:innen können neben Kommunen, Stiftungen, Vereinen und Verbänden auch Privatpersonen oder Unternehmen sein. Alle Antragsstellende sind aufgerufen, nach Beratung durch das Regionalmanagement, ihre Vorschläge in Form eines Projektsteckbriefes bei der LAG einzureichen.
Wichtige Eckdaten zum Projektaufruf:
Fördermittelbudget: bis zu 322.000 Euro (EU-Mittel, davon bis zu 50.000
Euro Mittel des Landes Rheinland-Pfalz)*
*Die Mittel stehen unter
dem Vorbehalt der Bereitstellung im Landeshaushalt
Datum des Aufrufes: 23.08.2023
Einreichungsfrist für Projektsteckbriefe: 16.10.2023 (Ausschlussfrist)
Datum der Projektauswahl durch die LAG: voraussichtlich 28.
November 2023
Inhalt des Aufrufes: Alle Projekte, die zur Umsetzung der LILE beitragen.
Stelle für die Einreichung der Anträge und weitere Auskünfte:
LEADER-Geschäftsstelle Lahn-Taunus, c/o Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez
Ablauf des Auswahlverfahrens:
1. Einreichen des ausgefüllten Projektsteckbriefes inklusive aller relevanten Anlagen durch den Vorhabenträger bei der LEADER-Geschäftsstelle (VG Diez).
2. Prüfung des Projektsteckbriefs durch das Regionalmanagement, auf Vollständigkeit (bspw. Vorhandensein aller behördlichen Genehmigungen) und grundsätzliche Förderfähigkeit.
3. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch die LAG bei der Auswahlsitzung.
4. Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget.
5. Formale Antragstellung über die LAG an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion durch den Projektträger zeitnah, bis spätestens sechs Monate nach Auswahl. Eine nicht fristgerechte Beantragung führt grundsätzlich zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel. Erst mit Erhalt einer schriftlichen Bewilligung durch die ADD kann mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden.
Im Regionalmanagement der LAG Lahn-Taunus steht Ihnen Beatrix Ollig unter 0261 / 3043941 oder gerne für eine Beratung zur Verfügung!