Der 1. Förderaufruf FLLE 2.0 vom 01. Juli 2023 für die Förderung von "Kleinstunternehmen der Grundversorgung" und "Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen" wird ab sofort ausgesetzt. Da im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 erhebliche Kürzungen im GAK Finanzrahmen vorgesehen sind, wird dies deutliche Auswirkungen auf die Förderangebote des Landes Rheinland-Pfalz haben, die mit GAK-Mitteln finanziert oder ko-finanziert werden. Da die eingeplanten Mittel für FLLE 2.0 somit ebenfalls auf dem Prüfstand stehen, können keine Förderanträge mehr eingereicht werden. Das Programm "Innenstädte der Zukunft" ist hiervon nicht betroffen.
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