Die LEADER-Region Lahn-Taunus bietet ehrenamtlichen Akteuren jedes Jahr die Möglichkeit, ehrenamtliche Bürgerprojekte zu unterstützen. Für das Jahr 2024 sind die vorhandenen Mittel bereits aufgebraucht. Ein neuer Förderraufruf wird voraussichtlich Anfang 2025 erfolgen.
Ob und in welcher Höhe ein Vorhaben als Ehrenamtliches Bürgerprojekt gefördert wird, hängt davon ab, ob und inwieweit es der Umsetzung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) dient und ehrenamtliches Bürgerengagement in der Region stärkt. Hierzu stellt die LAG Lahn-Taunus jedes Jahr ein Budget zur Verfügung.
Jedes Einzelprojekt kann bis zu 3.000 Euro gefördert werden. Dies ist eine Festbetragsförderung, d. h. die Fördersumme darf maximal der Höhe der Investitionskosten entsprechen. Je nach Bewertung durch die Arbeitsgruppe kann ein Projekt eine Standardförderung (maximal 1.500 Euro) oder eine Premiumförderung (maximal 3.000 Euro) erhalten.
Förderfähig sind nur Sachkosten. NICHT förderfähig sind Arbeitsleistungen und gebrauchte Gegenstände.
Eine
Förderung kann nur für gemeinnützige Anliegen erfolgen, d. h.
Zuwendungsempfänger können nur gemeinnützige Organisationen, NGOs und
Gruppen nicht organisierter Menschen sein. NICHT antragsberechtigt sind
politische Parteien, kommunale Körperschaften, Kirchengemeinden oder Betriebe. Dem gleichen Begünstigten kann in der Förderperiode 2023-2029 für drei unterschiedliche Einzelprojekte eine Förderung im Rahmen „Ehrenamtlicher Bürgerprojekte“ gewährt werden.
Wichtig: Eine Unterstützung ist nur für Einzelprojekte möglich, die noch nicht begonnen wurden. Jeder Vorhabenträger darf maximal für drei Einzelprojekte einen Zuschuss erhalten.