Auch in der neuen Förderperiode werden innerhalb des LEADER-Ansatzes die Maßnahmen "Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung", "Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen" sowie das Förderprogramm "Innenstädte der Zukunft" umgesetzt. Der 2. Förderaufruf für das Programm FLLE 2.0 stellt Haushaltsmittel in Höhe von rund 10 Millionen Euro für das Land Rheinland-Pfalz bis zum Ende der Förderperiode zur Verfügung.
Die Landesregierung gestaltet den Strukturwandel in ländlichen Räumen mit und unterstützt die rheinland-pfälzischen Kommunen dabei, lebendige und attraktive Zentren zu entwickeln oder zu erhalten. Die Zukunft der Innenstädte bildet in dieser Legislaturperiode einen ressortübergreifenden Schwerpunkt der Landesregierung. Innenstädte und Ortszentren sind von besonderer Bedeutung, als attraktive Lebensorte, herausragende Wirtschaftsstandorte, als gesellschaftliche Mittelpunkte, als soziale und kommunikative Zentren und als „Points of Interest“.
Der laufende Strukturwandel sowie die aktuellen Krisen stellen für die Innenstädte sowie die Zentren der Dörfer große Herausforderungen dar. So werden bspw. gewerblich genutzte Einrichtungen/Flächen aufgegeben oder lokale Einzelhändler stehen in einem harten Konkurrenzkampf. Gleichzeitig bestehen neue gesellschaftliche Anforderungen an lebendige Stadt- bzw. Ortskerne mit einer Mischung an Funktionen aus Wohnen, Kultur, Arbeit, Freizeit und Grünflächen. Sie sind nicht nur wichtige Orte der Versorgung mit Waren und Dienstleistungen, sondern prägen auch den Charakter eines Ortes und sind Zentren des gesellschaftlichen Miteinanders. Daher werden mit diesem Förderaufruf im LEADER-Ansatz auch Vorhaben zum Thema „Innenstädte der Zukunft“ in kleinen Städten und Kommunen gefördert.
Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat am 08. Dezember 2016 die Einführung zweier Maßnahmen im Rahmen des Förderbereichs „Integrierte ländliche Entwicklung“ mit den Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) beschlossen:
- "Förderung von Kleinstunternehmen
der Grundversorgung"
- "Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen"
Rheinland-Pfalz setzt diese Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des GAP-Strategieplans in Form eines Förderaufrufes „FLLE 2.0“ im LEADER-Ansatz um. Mit diesem Förderaufruf wird für die beiden vorgenannten GAK-Maßnahmen zur Einreichung von Projektvorschlägen aufgefordert. Zielsetzung ist es, die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung zu sichern, auszubauen und zu verbessern. Bei Interesse ist – analog zum Prozedere bei einer LEADER-Förderung – im ersten Schritt ein Projektsteckbrief auszufüllen und bei der LEADER-Geschäftsstelle einzureichen. Die Fristen der Förderaufrufe der LAG gelten nicht, Projektsteckbriefe können ab sofort jederzeit eingereicht werden.