Verfahrensablauf der "Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung"
Auch in der neuen Förderperiode werden innerhalb des LEADER-Ansatzes die Maßnahmen "Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung", "Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen" sowie das Förderprogramm "Innenstädte der Zukunft" umgesetzt. Der 2. Förderaufruf für das Programm FLLE 2.0 stellt Haushaltsmittel in Höhe von rund 10 Millionen Euro für das Land Rheinland-Pfalz bis zum Ende der Förderperiode zur Verfügung.
Über die Maßnahme können eigenständige
Kleinunternehmer mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von
unter 2 Mio. Euro gefördert werden.
NICHT gefördert werden können landwirtschaftliche
Einzelunternehmen oder Kooperationen, Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und
Apotheker.
Für Investitionen sind 40
Prozent der förderfähigen Ausgaben als De-minimis-Beihilfe möglich. Das
Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro, die Festlegung der Kosten kann
bis zu einem Investitionsvolumen von 50.000 Euro auf Basis von Pauschalen
erfolgen. Der Gesamtwert der De-minimis-Beihilfen darf 300.000 Euro
(bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren) nicht übersteigen.
Förderfähig sind:
- Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter inklusive des
Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte
- Aufwendungen für Beratungsdienstleistungen, sofern
sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens entstehen
- Architekten- und Ingenieurleistungen, sofern sie
im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens entstehen
NICHT förderfähig sind:
- der Erwerb von Gesellschaftsanteilen, soweit sie
nicht zur Erfüllung des Zuwendungszweckes erforderlich sind
- der laufende Betrieb oder die Unterhaltung
- Ersatzinvestitionen
- die Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen
- Investitionen in Wohnraum
- der Erwerb unbebauter Grundstücke
- über die Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW) förderfähige Vorhaben
- Energiegewinnungsanlagen sowie damit
zusammenhängende technische Einrichtungen, die nach EEG oder KWKG förderfähigen
Strom oder förderfähige Wärme erzeugen
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits
abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen
- Prolongationen
Lässt
sich das Projektvorhaben dem GAK-Förderrahmen zuordnen, sind folgende Schritte einzuhalten:
- 1. Projektsteckbrief
Lässt
sich das Projektvorhaben dem Förderrahmen zuordnen, füllen Sie als
Projektträger einen Projektsteckbrief
aus,
in dem Sie das Vorhaben beschreiben (Benennung des Projektträgers,
Projektbeschreibung, Kostenschätzung, Zeitplan). Der vollständig
ausgefüllte Projektsteckbrief ist beim
Regionalmanagement der LEADER-Region Lahn-Taunus einzureichen.
Zusammen
mit seinem Projektsteckbrief muss der Projektträger außerdem folgende
Dokumente einreichen:
- Bedarfsbestätigung durch die zuständige Kreisverwaltung (für die
Bereitstellung des betreffenden Gutes oder der betreffenden Dienstleistung der
Grundversorgung unter Berücksichtigung gleichartiger, bereits bestehender
Einrichtungen in Ortsnähe)
- Nachweise des Zuwendungsempfängers (Ausbildungsabschluss,
Wirtschaftlichkeitskonzept, Beweis der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung)
- 2. Projektbewertung
Die LAG Lahn-Taunus
ist zuständig für die Projektbewertung. Für jedes ihr vorgelegte Projekt wird
ein Bewertungsbogen angelegt, der die Grundlage zur Einordnung und
Priorisierung des Projektes bildet. Zur Gewährleistung einer transparenten und
nachvollziehbaren Projektauswahl werden die Projektbewertung und die
Entscheidung des Gremiums dokumentiert.
Die Bewertung der
Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes
erfolgt durch die LAG bei der Auswahlsitzung, die zweimal pro Jahr stattfindet.
Dabei wird eine Rangfolge der eingereichten Projekte erstellt und die Projekte
gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget ausgewählt. Eine positive Entscheidung
der LAG Lahn-Taunus ist zwingender Bestandteil des Förderantrags.
- 3. Projektantrag
Nach Auswahlbeschluss durch die LAG kann der Projektträger einen offiziellen
Förderantrag stellen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist für alle Vorhaben möglich, für die vollständige Antragsunterlagen der ADD vorgelegt werden.
Wichtig: Erst nach Erhalt einer schriftlichen Bewilligung durch die
ADD darf das Projekt begonnen werden! Es dürfen vorher keine Aufträge
vergeben oder Anschaffungen getätigt werden.