Die Maßnahme Innenstädte der Zukunft dient der Förderung von Innenstädten und Ortszentren
Zuwendungsempfänger können sein:
- Gemeinden, Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse sowie gemeinnützige juristische Personen mit 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
- natürliche Personen, Personengesellschaften, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts mit 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die Zuwendungen werden als
Zuschuss gewährt. Pro Vorhaben ist die Zuwendung auf 500.000 Euro begrenzt (Ausnahmen sind mit Genehmigung der Verwaltungsbehörde möglich, sofern die LAG in ihrem Antrag aufzeigt, dass dies im Sinne der Entwicklung der LEADER-Region ist).
Förderfähig sind:
- kleine investive Maßnahmen
- Erstellung von innovativen Konzepten und Studien
- Fortbildungsveranstaltungen, Schulungen, Qualifizierungen und Weiterbildungen
- Durchführung kleinerer Modellprojekte.
- Förderfähige Kosten für investive Vorhaben:
- Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen
- Kauf neuer Maschinen und Anlagen
- Allgemeine Kosten etwa für Architekten- und Ingenieurleistungen und Beratung sowie für Beratung zu ökologischer Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit, einschließlich von Durchführbarkeitsstudien
- Immaterielle Investitionen, d.h. Erwerb oder Entwicklung von Computersoftware und Kauf von Patenten, Lizenzen, Copyrights, Marken - Sonstige Vorhaben u.a.:
- Betriebs-, Personal-, Schulungskosten
- Kosten im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit
- Finanz- und Netzwerkkosten
- Studien, sofern sie mit einem bestimmten Vorhaben im Rahmen der LILE und dessen Zielen verbunden sind.
NICHT förderfähig sind:
- der Erwerb von Geschäftsanteilen
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung
- der laufende Betrieb
- Unterhaltung
- der Erwerb unbebauter Grundstücke
- Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängende technische Einrichtungen, die nach EEG oder KWKG gefördert Strom oder Wärme erzeugen
- Einrichtungen der medizinischen Versorgung, die über die lokalen Bedürfnisse der Bevölkerung in ländlichen Orten hinausgehen
- Vorhaben, die Universitäten, Hochschulen oder Berufsschulen betreffen
- stationäre Nahversorgungseinrichtungen für Waren
und Dienstleistungen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern
-
Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB