Kleinstprojekte für ein gutes Leben im Dorf gesucht!

Über die Bundesförderung „Regionalbudget“ besteht  die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen, Organisationen oder Unternehmen eine finanzielle Unterstützung für Kleinstprojekte zu bieten. Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee wird sein, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt.

Ob und in welcher Höhe ein Vorhaben über das Regionalbudget gefördert wird, hängt davon ab, inwieweit es der Umsetzung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) dient und die Region stärkt. Hierzu stellt die LAG Lahn-Taunus Anfang des Jahres ein gewisses Budget zur Verfügung. Gefördert werden können Projekte, bei denen die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) gesichert ist deren Kosten maximal 20.000 € netto betragen.

Lässt sich das Projektvorhaben dem Förderrahmen Regionalbudget zuordnen? Wie läuft eine Antragstellung ab?

Den Förderaufruf des Landes Rheinland-Pfalz und die damit verbundenen Regularieren zur Umsetung des Regionalbudgets finden Sie hier: Förderaufruf

Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
  • Welche Ausgaben können gefördert werden?

    - Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden (z.B. Dorferneuerungsplanungen)

    - Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern *

    - Schaffung, Erhaltung und Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“) *

    - Inwertsetzung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen *

    - Schaffung, Inwertsetzung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungsreinrichtungen *

    - Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene

    - Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete, welche Investitionen in nicht landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben, in kleine Infrastrukturen, in Basisdienstleistungen, zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz, zugunsten des ländlichen Tourismus und zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern umfassen können; und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung

     - Kleine Infrastruktureinrichtungen (dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Er-schließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten und Ingenieur-eistungen) *

    - Kleinstunternehmen der Grundversorgung (Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte) *

    - Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (Investive und nicht investive Maßnahmen für lokale Basis-dienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung) *

    *keine Ersatzinvestitionen, Sanierung oder Anschaffung gebrauchter Gegenstände

  • Welche Voraussetzungen gelten?

    -  Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.

    - Der Mindestzuschuss muss 2.000 EUR betragen.

    - Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) muss gesichert sein.

    - Mit der LAG muss nach der Projektauswahl ein Vertrag geschlossen werden.

    - Der Projektträger muss der LAG bis spätestens 15. September des jeweiligen Jahres seine gezahlten Rechnungen und die Verwendungsnachweise einreichen.

    - Projektträger können neben Kommunen, Stiftungen, Vereinen und Verbänden auch Privatpersonen oder Unternehmen sein. 

    - Die Entscheidung über die Projektauswahl trifft die LAG Lahn-Taunus Ihr gehören Vertreter aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an. Die Projektauswahlkriterien sind unter www.leader-Lahn-Taunus.de im Bereich „Downloads“ veröffentlicht.

  • Bewerbung

    Eignet sich das Projektvorhaben für das Regionalbudget, reichen Sie bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung das Bewerbungsformular inklusive vollständiger Anlagen ein.

  • Projektbewertung

    Zuständig für die Auswahl der Projekte ist die LAG Lahn-Taunus. Sie kommt einmal jährlich zusammen, um zu entscheiden, welche Projekte eine Förderung erhalten. Die Entscheidung darüber, ob ein Projekt eine Förderung erhält und ob es eine Standardförderung oder eine Premiumförderung erhält, basiert auf eigens für dieses Förderprogramm erstellten Projektauswahlkriterien.

    Welche Fördersätze gelten?

     

    Basisförderung

    Premiumförderung

    private Zuwendungsempfänger

    40 %

    50 %

    gemeinnützige Zuwendungsempfänger

    50 %

    60 %

    öffentliche Zuwendungsempfänger

    65 %

    75 %

  • Vertrag mit der LAG

    Nach dem Beschluss des Entscheidungsgremiums bekommen die Projektträger eine schriftliche Benachrichtigung durch die LAG.

    Ist eine positive Entscheidung für das Projekt gefallen, wird ein Vertrag abgeschlossen, in der Ziel und Leistungserbringung aller Partner dokumentiert werden.

  • Weitere Schritte

    Der Projektträger tritt in Vorleistung, d. h. die Kosten können erst nach ordnungsgemäßer Durchführung des Projektes ausgezahlt werden.

    Um die Förderung zu erhalten, müssen nach Abschluss des Projektes folgende Dokumente bei der LAG-Geschäftsstelle eingehen:


    Die Auszahlung der Mittel erfolgt durch die LAG-Geschäftsstelle.

  • Stelle für die Einreichung von Förderanträgen

    Ihre zuständige Verbandsgemeindeverwaltung:

    Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich

    Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen

    Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau

    Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems

    Verbandsgemeindeverwaltung Diez

    Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez

    Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten

    Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten

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