Folgende Information wurde dem
Verbandsgemeinderat in dessen Sitzung am 16.03.2023 mitgeteilt:
Gemäß § 119 Absatz 3 des Landesbeamtengesetz
Rheinland- Pfalz (LBG) sind die Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit verpflichtet,
einmal jährlich bis spätestens zum 01. April in einer öffentlichen Sitzung
ihrer Vertretungskörperschaft über Art
und Umfang ihrer innerhalb und
außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der damit erzielten Vergütungen im
vergangenen Kalenderjahr zu berichten.
Bei außerhalb des öffentlichen Dienstes
ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern gilt dies nur dann, wenn ein Bezug
zum Hauptamt besteht.
Den an dieser Thematik interessierten
Bürgerinnen und Bürgern wird durch diese öffentliche Sitzung die Möglichkeit
eingeräumt, sich einen Eindruck über Art und Umfang der von den kommunalen
Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter zu
verschaffen.
Der Bürgermeister und die Beigeordneten kommen dieser Verpflichtung
nachfolgend nach:
Die in öffentlichen Ehrenämtern sowie in privaten Nebentätigkeiten
erzielten Vergütungen und Sitzungsgelder unterliegen nicht der
Ablieferungspflicht.
Bürgermeister
Michael Schnatz:
Nebentätigkeiten
im öffentlichen Dienst bzw.
ihm gleichgestellten Dienst
Tätigkeit
| Vergütung/Aufwandsentschädigung |
Mitglied der Gesellschafterversammlung der
Hallenbad Diez-Limburg GmbH
| 0,00 € |
Vorsitz der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Lahn-Taunus
|
0,00 €
|
Vorsitzender des Trägervereins Jugendzentrum Diez
e.V.
|
0,00 €
|
Insgesamt
|
0,00 €
|
Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm
gleichgestellten Dienst besteht eine Ablieferungspflicht, sofern ein Betrag von
1.100€/p.a. überschritten wird.
Nebentätigkeiten im privaten
Bereich
Tätigkeit
| Vergütung/Aufwandsentschädigung |
Mitglied im Verband hauptamtlicher
sozialdemokratischer Bürgermeister/ -innen und Beigeordnete in verbandsfreien
Gemeinden und Verbands- gemeinden in Rheinland-Pfalz (VSBB) e. V. | 0,00 € |
Vorsitzender des Fördervereins Sozialstation Diez
e.V. | 0,00 € |
Kooptiertes Mitglied des Vorstandes des SPD
Gemeindeverbandes Diez | 0,00 € |
Kooptiertes Mitglied des Vorstandes des SPD
Ortsvereins Diez | 0,00 € |
Insgesamt | 0,00 € |
Öffentliche
Ehrenämter
Tätigkeit | Vergütung/Aufwandsentschädigung |
Mitglied in Ausschüssen und Arbeitskreisen des
Gemeinde- und Städtebundes und des Kreistages Rhein-Lahn sowie im
Naturschutz- beirat Rhein-Lahn | 1.978,70
€ |
Mitglied in der Regionalvertretung und der
Ausschüsse der Planungs- gemeinschaft Mittelrhein-Westerwald | 0,00 € |
Stellvertretendes Mitglied im Vorstand der
Unfallkasse Rheinland-Pfalz | 0,00 € |
Vorsitzender der DRK Stiftung Diez und Umgebung | 0,00 € |
Vorsitzender des DRK Ortsvereins Diez und Umgebung
e.V. | 0,00 € |
Mitglied der Verbandsversammlung der Rheinischen
Entsorgungs- Kooperation (REK) | 0,00 € |
Stellvertretendes Mitglied der Hauptversammlung des
Landkreistages Rheinland-Pfalz | 0,00 € |
Insgesamt | 0,00 € |
Die in öffentlichen Ehrenämtern sowie in privaten Nebentätigkeiten
erzielten Vergütungen und Sitzungsgelder unterliegen nicht der
Ablieferungspflicht.
Erste Beigeordnete
Claudia Schäfer:
Öffentliche
Ehrenämter:
Tätigkeit
|
Vergütung/Aufwandsentschädigung |
Stellvertretende Vorsitzende im Arbeitskreis
„Feuerwehr“ des Gemeinde- und Städtebund | 0,00 € |
Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss „Klima,
Umwelt und Energie“ des Gemeinde- und Städtebund | 0,00 € |
Insgesamt | 0,00 € |
Die in öffentlichen Ehrenämtern sowie in privaten
Nebentätigkeiten erzielten Vergütungen und Sitzungsgelder unterliegen nicht der
Ablieferungspflicht.
2. Beigeordneter
Konrad Schuler:
Keine Veröffentlichungspflicht der Ehrenämter und
Vergütungen unter 4.000 Euro gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 LBG
3. Beigeordneter
Helmut Schöps:
Keine Veröffentlichungspflicht der Ehrenämter und
Vergütungen unter 4.000 Euro gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 LBG
4. Beigeordneter
Michael Keilholz:
Keine Veröffentlichungspflicht der Ehrenämter und
Vergütungen unter 4.000 Euro gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 LBG