In der zurückliegenden Sitzung des Verbandsgemeinderats am 18. März hat die Verwaltung den Rat umfassend über den möglichen Verlust einer Festgeldanlage informiert: 7 Millionen Euro wurden bei der Bremer Greensill Bank AG angelegt, die nun insolvent ist. Wegen drohender Überschuldung hatte die Finanzaufsicht BaFin das deutsche Kreditinstitut bekanntlich am 3. März geschlossen und Strafanzeige wegen möglicher Bilanzfälschung gestellt. Knapp zwei Wochen später eröffnete dann das Amtsgericht Bremen das Insolvenzverfahren, um die strafrechtliche Verfolgung kümmert sich weiterhin die Staatsanwaltschaft Bremen. Die gesetzliche Einlagensicherung für eine Anlagesumme bis 100.000 EUR gilt seit dem Jahr 2017 nicht mehr für Kommunen, so dass zurzeit von einem Totalausfall ausgegangen werden muss; das Ergebnis des Insolvenzverfahrens bleibt freilich abzuwarten.
Am Donnerstag, dem 22. April 2021, wird nun der Haupt- und Finanzausschuss tagen. Er wird dann auch und besonders über das weitere Vorgehen beraten und zu entscheiden haben.
Für die Sitzung ist nachstehende Tagesordnung vorgesehen:
Öffentlicher Teil
- Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung/Bekanntgaben
- Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2021
- Infrastrukturausbau Breitband, 3. Bauabschnitt Folgeprojekt "Nachverdichtung Gewerbegebiete und weiße Flecken im Rhein-Lahn-Kreis" - Finanzierung des Eigenanteils
- Anschaffung SQL Server 2019 Clientzugriffslizenzen
- Anträge
- Mitteilungen und Anfragen
- Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil - Vereinbarungen/Mandatierung Festgeldanlage Greensill
8.1. Beitritt zur Interessensgemeinschaft Greensill
8.2. Mandatsvereinbarung - Einstellung einer Mitarbeiterin für die Koordination der Digitalisierung der Verbandsgemeindeverwaltung Diez zum 01.05.2021
Öffentlicher Teil - Bekanntgabe von im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüssen
zu TOP 2:
Nach dem Ausfall eigener liquider Mittel infolge der Greensill-Insolvenz wird der Ausschuss den 1. Nachtragshaushalt 2021 vorberaten, welcher die für vorgesehene Investitionen nunmehr erforderlichen Kreditermächtigungen beinhaltet und somit Grundlage für die Realisierung der bereits begonnenen und in diesem Jahr neu geplanten Maßnahmen wird. Die finale Entscheidung wird dann der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 6. Mai 2021 zu treffen haben.
Der Verlust der liquiden Mittel hat jedenfalls keinerlei Auswirkungen weder auf die Finanzlage noch auf die Investitionen der Ortsgemeinden und der Stadt Diez, weil deren jeweiliger Finanzmittelbestand gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde (in Form einer Forderung oder einer Verbindlichkeit) völlig unabhängig davon ist.
zu TOP 8:
Beraten und sein Votum geben wird der Ausschuss außerdem zur Frage, ob die Verbandsgemeinde Diez der Interessensgemeinschaft Greensill-Geschädigter beitreten soll: Für eine koordinierte Wahrnehmung der Interessen aller geschädigten
Kommunen, deren Einlage weder gesetzlich noch privat geschützt ist, hatte die Verwaltung bereits in den vergangenen Wochen mehrere Gesprächstermine in den Kreisen der Betroffenen wahrgenommen. Die Federführung hierzu oblag der Stadt
Monheim, welche auch in der Interessensgemeinschaft die Koordination unentgeltlich übernimmt. „Der Beitritt zur Interessensgemeinschaft und das daraufhin gemeinsame Vorgehen wäre ein starkes Signal im Greensill-Insolvenzverfahren und bündelt
sinnvoll sowohl die Ansprüche als auch die Kräfte aller betroffenen Kommunen“, erläutert Bürgermeister Michael Schnatz.
Im selben Kontext wird der Ausschuss darüber beraten und entscheiden, ob aus dem Beitritt zur Interessensgemeinschaft resultierend auch eine gemeinschaftliche Mandatierung zweier namhafter Anwaltskanzleien erfolgen soll: Der Verwaltung erscheint es notwendig und zweckmäßig, gemeinsam mit den anderen betroffenen Kommunen eine Rechtsvertretung zu beauftragen, um alle in der Causa Greensill zu klärenden Rechtsfragen und Ansprüche effektiv und kostensparend geltend machen zu können. „Im Wesentlichen sollen mit dem Mandat die Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter und innerhalb der Gläubigerversammlung vertreten werden. Darüber hinaus sollen die Kanzleien aber auch mit der Prüfung und Darstellung möglicher Haftungsansprüche gegenüber Dritten beauftragt werden“, zeigt die für das Finanzwesen zuständige Erste Beigeordnete Claudia Schäfer auf.
Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet statt am Donnerstag, dem 22. April 2021, um 17:30 Uhr in der Karl-von-Ibell-Schule-Turnhalle. Aus Gründen des Infektionsschutzes können nur begrenzte Kapazitäten für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Während der Sitzung besteht für alle Teilnehmer und Gäste eine Maskenpflicht.