Nach einigen Wochen des Sortierens und Sondierens steht fest, dass sich von zunächst 26 gestarteten am Ende 17 kommunale Gebietskörperschaften aus dem ganzen Bundesgebiet nun fest dazu entschieden haben, ihre rechtlichen Interessen im laufenden Insolvenzverfahren der Greensill-Bank AG gemeinsam vertreten zu lassen. Erklärtes Ziel ist es, die dort angelegten Gelder in Höhe von insgesamt fast 145 Millionen Euro möglichst vollständig aus der Insolvenzmasse wieder zurückzuerhalten.
Der Interessengemeinschaft gehören neben dem Landkreis Eichsfeld und der Verbandsgemeinde Diez folgende Städte und Gemeinden an: Brotterode-Trusetal, Denkendorf, Garbsen, Emmerich, Hanau, Marsberg, Monheim am Rhein, Nordenham, Osnabrück, Pöcking, Puchheim, Schwalbach am Taunus, Wahlstedt sowie Wiesbaden.
Die 17 betroffenen Gebietskörperschaften haben sich dazu entschlossen, die „Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft“ in Hannover in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei „Dentons Europe LLP“ in Berlin zu mandatieren, ihre rechtlichen Interessen im laufenden Insolvenzverfahren und den anstehenden Gläubigerversammlungen zu vertreten. Daneben geht es weiter auch darum, den Rechtsrahmen aller denkbaren Schadensersatzansprüche eingehend zu prüfen. Hier ist vor allem an eine etwaige Haftung von Maklern und Vermittlern zu denken, die bei den Anlagegeschäften für die verschiedenen Gebietskörperschaften tätig geworden sind.
Rückblende: Anfang März hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – gegenüber der Greensill Bank AG wegen drohender Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot verhängt. Nur wenig später erfolgte am 16. März bereits der Beschluss des zuständigen Amtsgerichts Bremen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Aufgrund einer Strafanzeige der BaFin leitete die Bremer Staatsanwaltschaft umgehend ein Ermittlungsverfahren gegen die Bremer Greensill Bank AG ein. Dem Vernehmen nach geht es dabei um den Vorwurf der Bilanzfälschung. Berechtigte Kundinnen und Kunden des Instituts wurden zwischenzeitlich bereits durch den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken in einer Größenordnung von aktuell rund 2,7 Milliarden Euro entschädigt. Gebietskörperschaften zählen nicht dazu und sind daher augenblicklich dazu aufgerufen, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Für den 8. Juni 2021 ist eine erste Gläubigerversammlung in Bremen anberaumt.