Bekanntmachung des Wahlleiters der Verbandsgemeinde Diez
zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten
Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union
in das
Wählerverzeichnis
I.
Am Sonntag, dem 06. November 2022, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters und am Sonntag, dem 20. November 2022, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis
bis zum 30.09.2022, 12 Uhr,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 107, zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez erhalten.
Diez, den 11.07.2022
Michael Schnatz, Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl