Briefwahlbüro seit 6. Oktober geöffnet

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

am 6. November 2022 findet die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Diez statt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen anderer Mit­glied­staaten der Europäischen Union, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens 3 Monaten in der Verbandsgemeinde Diez ihre Hauptwohnung haben.

Muster-Stimmzettel:


Die Durchführung dieser Wahl ist – wie bereits bei den zurückliegenden Wahlen – mit Blick auf die aktuell leider wieder hohen Corona-Inzidenzwerte eine ganz besondere Herausforderung für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Mit umfangreichen Vorkehrungen stellen wir den Infektionsschutz für alle Beteiligten auch bei der Bürgermeisterwahl in allen Wahllokalen sicher.

Gleichwohl empfehle ich gemeinsam mit dem Wahl-Team der Verwaltung, dass Sie von Ihrem Recht auf Briefwahl Gebrauch machen, denn so können wir persönliche Kontakte vermeiden und Infektionsrisiken ausschließen. Für die Briefwahl ist jedoch ein Antrag erforderlich.

Anfang Oktober wird die Kommunale Datenzentrale Mainz die Wahlbenachrichtigungen versenden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Vordruck zu finden, mit dem Sie Briefwahl beantragen können. Die Beantragung der Briefwahl ist auch formlos per Brief, Mail oder Fax möglich. Bei Beantragung für mehrere – maximal vier – andere Personen ist eine Vollmacht erforderlich. Besonders einfach ist der Online-Antrag „OLIWA“, der ebenfalls ab 6. Oktober über die Homepage der Verwaltung unter www.vgdiez.de/oliwa gestellt werden kann.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefonanruf oder SMS ist nicht möglich.

Nach Eingang und Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Briefwahlunterlagen umgehend auf dem Postwege zugesandt. Bei Bedarf können Briefwahlunterlagen persönlich in unserem Briefwahlbüro in der Wilhelmstraße 18 in Diez abgeholt werden, auch ein Antragsformular liegt dort bereit; eine Abholung in der Verbandsgemeindeverwaltung ist nicht möglich.

Unser Briefwahlbüro befindet sich in der Wilhelmstraße 18 in Diez (ehemals „Schuhhaus Held“) und ist ab dem 6. Oktober wie folgt geöffnet:

vormittags:    Mo bis Fr: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
nachmittags: Mo bis Mi: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Briefwahl muss bis spätestens Freitag, 4. November 2022 um 18 Uhr beantragt werden, später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden. Bei Antragstellung nach dem 2. November müssen die Unterlagen persönlich im Briefwahlbüro abgeholt werden. In Ausnahmefällen, etwa bei einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, kann ein Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag (6. November) in der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – innerhalb Deutschlands unfrankiert – in dem adressierten orangefarbenen Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung senden. Vor allem für Rücksendungen aus dem Ausland bitten wir, Ihren Wahlbrief so rechtzeitig zu versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung in der Louise-Seher-Straße 1 abgegeben werden. 

Bei Fragen steht Ihnen das Wahl-Team gerne zur Verfügung.
Kontakt: , Telefon 06432/501-257 oder -161 oder -202

Konrad Schuler,
stv. Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl

Das Wahl-Team der Verbandsgemeinde Diez ist – in der Wilhelmstraße 18: ab dem 6. Oktober – gerne für Sie da:
 (v.l.n.r.)  Karin Stahl, Katrin Bay, Eva Lohaus, Annelie Deiler, Gisela Bender, Natallia Lotz (sowie – im Bild fehlend – Oliver Schäffer)
und der stv. Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl Konrad Schuler

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