Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Eltern, Kinder und Jugendliche,
die
Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Diez regelt in § 2 unter
anderem, dass öffentliche Straßen, Plätze und sonstige Flächen nicht
beschriftet, bemalt oder besprüht werden dürfen. Verstöße können mit
Bußgeld geahndet werden.
Unerlaubte Schmierereien und
Graffiti sind nicht nur nach der Gefahrenabwehrverordnung untersagt, sie
sind außerdem Sachbeschädigungen nach den §§ 303 oder 304 StGB. Der
oder die Verursacher werden dabei schadenersatzpflichtig!
Wer
beim unerlaubten Sprayen erwischt wird, muss sich auf viel Ärger
vorbereiten. Neben der Strafe der Jugendgerichte bekommt der Sprayer die
Rechnung des oder der Geschädigten. Dafür können diese einen
Schuldtitel bei Gericht erwirken – mit einer Laufzeit von 30 Jahren! Das
bedeutet, dass man 30 Jahre lang verpflichtet ist, den Schaden zu
bezahlen, wenn man zum Zeitpunkt der Tat kein Geld besitzt. Seitens der
Polizei können auch unangenehme Hausdurchsuchungen drohen, dazu Stress
mit den Eltern, der Schule oder der Arbeitsstelle.
Liebe Kinder und Jugendliche, liebe „Künstler“,
bitte achtet fremdes und öffentliches Eigentum. Immer
dort, wo es der Eigentümer nicht ausdrücklich und nachweislich erlaubt
hat, ist Sprayen kein Spaß, sondern absolut verboten! Bestraft werden
kann auch, wer dabei „Schmiere steht“. Und wenn du mit einer Gruppe von
Sprayern unterwegs bist, aber nur du alleine als Täter erwischt wirst,
haftest du alleine für die Zahlung des gesamten Schadens. Dies nennt man
gesamtschuldnerische Haftung.
Bei Fragen zu dieser Thematik steht das Ordnungsamt jederzeit gerne zur Verfügung.
Link zur Gefahrenabwehrverordnung (*.pdf):
https://www.vgdiez.de/vg_diez/Verwaltung/Satzungen/13.%20Gefahrenabwehrverordnung.pdf
Erste Beigeordnete