Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die
Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Diez regelt unter anderem,
dass Bäume und Sträucher nicht in Gehwege und Straßen hineinragen
dürfen.
Dies bedeutet, dass Eigentümer oder
Nutzungsberechtigte ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang der Gehwege
oder Straßen zurückschneiden müssen.
Dabei ist zu beachten, dass folgende Lichträume unbedingt frei bleiben:
- 5,0 m über der gesamten Fahrbahn zuzüglich 0,5 m Sicherheitsabstand
- 3,0 m über Geh- und Radwegen
An
Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen Hecken und sonstige
Anpflanzungen so gestaltet sein, dass diese nicht in den öffentlichen
Verkehrsraum hineinragen, damit eine ausreichende Übersicht für alle
Verkehrsteilnehmer stets gewährleistet ist. Bitte prüfen Sie auch, ob
Straßenlampen oder Schilder an Ihrer Grundstücksgrenze zugewachsen sind.
Hierdurch kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die
Orientierung von ortsfremden Personen erschwert werden.
Besonders
gefährdet sind auch Kinder, die gemäß Straßenverkehrsordnung mit ihrem
Fahrrad den Gehweg benutzen müssen, sowie Erwachsene, die mit einem
Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl auf dem Gehweg unterwegs sind.
Überhängende Äste und Sträucher würden zum Ausweichen auf die Straße
zwingen, woraus rasch eine erhöhte Unfallgefahr entsteht.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, bitte nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht.
Verstöße
stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeld geahndet
werden. Als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter sind Sie zudem
verkehrssicherungspflichtig und können im Schadensfall unter Umständen
mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden.
Wichtiger
Hinweis auf naturschutzrechtliche Bestimmungen:
Das
Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit zwischen dem 1. März und
dem 30. September, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere
Gehölze ab- oder zurück-zuschneiden. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für
Rückschnitte, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zwingend
notwendig sind.
Bei Fragen zu dieser Thematik steht Ihr Ordnungsamt jederzeit gerne zur Verfügung.
Link zur Gefahrenabwehrverordnung (*.pdf):
https://www.vgdiez.de/vg_diez/Verwaltung/Satzungen/13.%20Gefahrenabwehrverordnung.pdf
Ihre Claudia Schäfer
Erste Beigeordnete