Als ein Ergebnis des Lärmaktionsplans der Verbandsgemeinde Diez ist seit 06.12.2018 für zwei Streckenabschnitte in der Stadt
Diez eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in den
Nachstunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr angeordnet.
Betroffen ist die Wilhelmstraße
(ab Zentrale Feuerwache) und die Limburger Straße bis zur Kreuzung "Am Backsteinbrand" sowie die
obere Limburger Straße ab der Einmündung "Heckenweg" bis zur
Stadtgrenze nach Limburg, jeweils in beiden Fahrtrichtungen.
Zusätzlich
zu den Verkehrsschildern werden an den Einfahrten zu den neuen
Tempo-30-Geschwindigkeitsbeschränkungen Anzeigetafeln angebracht, die die tatsächlich gefahrene
Geschwindigkeit und ein passendes Symbol (bei zu schnellem Fahren: ein
Warndreieck; bei passender Geschwindigkeit: ein erfreuter Smiley)
zeigen.