2. Änderung Zentrale Feuerwache, Diez

2. Änderung des Bebauungsplanes „Zentrale Feuerwache“ und 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wirt, Teil 1“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Diez hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 die o. g. Bebauungsplanänderung beschlossen. Mit der Bebauungsplanänderung sollen die Voraussetzungen für einen Anbau an die Zentrale Feuerwache in Richtung Generationenpark Wirt geschaffen werden. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.

Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis zum Ablauf der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (siehe nachstehende Bekanntmachung) zur Planung äußern.

Diez, den 22.01.2025              

Annette Wick, Stadtbürgermeisterin


2. Änderung des Bebauungsplanes „Zentrale Feuerwache“ und 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wirt, Teil 1“
hier: Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der o. a. Bebauungsplanentwurf ist in der Zeit vom 30.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025 unter der Adresse https://www.vgdiez.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht.

Zusätzlich liegt der Bebauungsplanentwurf in der vorgenannten Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Umweltbezogene Informationen liegen nicht vor.

Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.

Diez, den 22.01.2025

Annette Wick, Stadtbürgermeisterin


Dateiname Größe Datum
1_Vorblatt.pdf78,66 KB16.01.2025
2_zeichnerische Festsetzungen.pdf681,82 KB16.01.2025
3_Textfestsetzungen.pdf71,73 KB16.01.2025
4_Begründung.pdf112,03 KB16.01.2025
Geltungsbereich 2. Änderung Zentrale Feuerwache und 1. Änderung Wirt Teil 1.pdf52,40 KB16.01.2025
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