4. Änderung des
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Altendiez/Heistenbach“
gemäß § 2 Abs. 1 i.
V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Altendiez hat in seiner
Sitzung am 17.09.2024 die o. g. Bebauungsplanänderung beschlossen. Mit der
Änderung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden für eine weitere
Erweiterung das ansässigen Lenbensmitteldiscounters. Der Geltungsbereich der
Bebauungsplanänderung ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit
einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt. Weitere Einzelheiten
werden den Beteiligten im Rahmen des Änderungsverfahrens zur Kenntnis gebracht.
Altendiez, den 06.11.2024
Petra Hofmann, Ortsbürgermeisterin
4. Änderung des
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Altendiez/Heistenbach“
hier:
Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der o. a. Bebauungsplanentwurf ist in der Zeit vom 14.11.2024
bis einschließlich 16.12.2024 unter der Adresse https://www.vgdiez.de/beteiligungsverfahren
veröffentlicht.
Zusätzlich liegt der Bebauungsplanentwurf in der
vorgenannten Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße
1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Folgende Umweltbezogene Informationen liegen vor:
- Die „Allgemeine Vorprüfung
des Einzelfalls“ gemäß §§ 5 Abs. 1 und 7 Abs. 1 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), deren Aufgabe es ist, nachzuweisen,
dass von der geplanten Verkaufsflächenerweiterung keine nachteiligen
Umweltauswirkungen verbunden sind, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung
auslösen.
- Der
Fachbeitrag Umwelt, in dem die Auswirkungen desVorhabens auf die Umwelt
beschrieben, bewertet und Konsequenzen für die Planung aufgezeigt werden.
Der Beitrag umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
eines Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft,
Klima und Landschaft, einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen,
sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter.
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der
Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez
abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können
bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez
abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in der
nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen,
gestrichelten Linie dargestellt.
Altendiez, den 06.11.2024
Petra Hofmann, Ortsbürgermeisterin