4. Änderung Gewerbegebiet Altendiez, Heistenbach

4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Altendiez/Heistenbach“
gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Altendiez hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 die o. g. Bebauungsplanänderung beschlossen. Mit der Änderung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden für eine weitere Erweiterung das ansässigen Lenbensmitteldiscounters. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt. Weitere Einzelheiten werden den Beteiligten im Rahmen des Änderungsverfahrens zur Kenntnis gebracht.

Altendiez, den 06.11.2024              

Petra Hofmann, Ortsbürgermeisterin


4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Altendiez/Heistenbach“

hier: Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der o. a. Bebauungsplanentwurf ist in der Zeit vom 14.11.2024 bis einschließlich 16.12.2024 unter der Adresse https://www.vgdiez.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. 

Zusätzlich liegt der Bebauungsplanentwurf in der vorgenannten Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. 

Folgende Umweltbezogene Informationen liegen vor: 

  • Die „Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls“ gemäß §§ 5 Abs. 1 und 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), deren Aufgabe es ist, nachzuweisen, dass von der geplanten Verkaufsflächenerweiterung keine nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung auslösen.
  • Der Fachbeitrag Umwelt, in dem die Auswirkungen desVorhabens auf die Umwelt beschrieben, bewertet und Konsequenzen für die Planung aufgezeigt werden. Der Beitrag umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen, sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter.

 Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.

Altendiez, den 06.11.2024

Petra Hofmann, Ortsbürgermeisterin





Dateiname Größe Datum
1-1Planzeichnung.jpg710,55 KB12.11.2024
1-2Textfestsetzungen.pdf282,81 KB12.11.2024
1-3Begründung.pdf827,83 KB12.11.2024
2-1UVP-Vorprüfung.pdf1,47 MB12.11.2024
2-2FachbeitragUmweltbelange.pdf5,34 MB12.11.2024
3-1Verträglichkeitsuntersuchung.pdf1,32 MB12.11.2024
Geltungsbereich.jpg533,94 KB13.11.2024
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