An diese Punkte sollte gedacht werden:
- Bauantragsformular
- Baubeschreibung Gebäude
- Baubeschreibung Feuerungsanlage
- m²-Berechnung Nutzfläche und Wohnfläche
- m³-Berechnung, umbauter Raum
- Berechnung der GRZ/GFZ
- Nachweis der Stellplätze
- Berechnung der Abstandsflächen
- Lageplan: den beglaubigten amtlichen Lageplan (i.d.R. Maßstab 1:1000) erhalten Sie hier:
Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Servicestelle Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Tel. 06432/501273
- Bauzeichnungen: Grundrisspläne, Schnittpläne, Ansichten (im Maßstab 1:100)
- Darstellung der Grundstücksentwässerung:
Angaben über Lage Kanal und Wasser
durch die Verbandsgemeindewerke Diez, Louise-Seher-Str. 1, 65582 Diez - statistischer Erhebungsbogen
- Vertretungsvollmacht des Architekten (wird empfohlen)
- Der Bauantrag ist vom Bauherren, vom Entwurfsverfasser z.B. Architekt, Bauingenieur zu unterzeichnen und dem Bauamt 2-fach vorzulegen (Privathäuser).
- Vor Baubeginn sind die bautechnischen Nachweise (Statik, Wärme- und Schallschutz) vorzulegen.
Generell:
Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens und der Genehmigungsfreistellung für bestimmte Wohnungsbauvorhaben Erleichterungen geschaffen, die allerdings nur greifen können, wenn die Bauunterlagen den gesetzlichen Anforderungen genügen.