Bauausführung

 
Baugenehmigungen werden häufig mit Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen sowie Grüneintragungen) versehen. Es versteht sich von selbst, dass diese wie die genehmigten Bauvorlagen bei der Bauausführung in allen Punkten zu beachten sind.

Der Beginn der Bauarbeiten ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen; das Gleiche gilt bei einer Unterbrechung der Bauarbeiten von mehr als drei Monaten.

Die Fertigstellung des Bauvorhabens sind der Bauaufsichtsbehörde von der Bauherrin oder dem Bauherrn jeweils zwei Wochen vorher anzuzeigen, um ihr eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen; bei Anlagen mit Schornsteinen ist auch dessen Fertigstellung durch den Bezirksschornsteinfegermeister beim Bauamt anzuzeigen.
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