1. Änderung des Bebauungsplanes „Stiftstücker“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hambach hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 die o. g. Bebauungsplanänderung beschlossen.Mit der Bebauungsplanänderung soll die Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,34 hochgesetzt werden sowie die Geschossflächenzahl von 0,6 auf 0,68.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.

Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis zum Ablauf der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB (siehe nachstehende Bekanntmachung) zur Planung äußern.

Hambach, den 24.07.2024

Peter Sehr, Ortsbürgermeister


1. Änderung des Bebauungsplanes „Stiftstücker“;

hier: Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der o. a. Bebauungsplanentwurf ist in der Zeit vom 02.08.2024 bis einschließlich 02.09.2024 unter der Adresse https://www.vgdiez.de/beteiligungsverfahrenveröffentlicht.

Zusätzlich liegt der Bebauungsplanentwurf in der vorgenannten Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Umweltbezogene Informationen liegen nicht vor.

Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.

Hambach, den 24.07.2024

Peter Sehr, Ortsbürgermeister


Dateiname Größe Datum
1-Vorblatt.pdf45,25 KB16.07.2024
2-Planzeichnung.pdf486,88 KB16.07.2024
3-Textliche Festsetzungen.pdf43,41 KB16.07.2024
4-Begründung.pdf91,36 KB16.07.2024
Geltungsbereich 1. Änderung des Bebauungsplanes „Stiftstücker“ Hambach.pdf484,22 KB25.07.2024
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