Starkregen

Gefahren aus Starkregenereignissen und Rückstau in Kanalisationsanlagen

Die Verbandsgemeindewerke weisen erneut darauf hin, dass die Rückstauebene die jeweilige Straßenhöhe an der Anschlussstelle ist. Das bedeutet, dass Wasser im öffentlichen Kanal bis zu dieser Ebene eingestaut werden darf. Bei Starkregenereignissen ist damit zu rechnen, dass das Wasser so hoch steigt und dann auch auf der Straße weiterfließt. Der Schutz vor Rückstau ist ausschließlich Angelegenheit des Anschlussnehmers.

Die Schutzeinrichtungen sind regelmäßig zu warten und entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik nachzurüsten. Ein wirkungsvoller Schutz gegen Rückstau kann durch eine vollautomatische Hebeanlage oder Rückstauklappe erzielt werden.

Weitere Einzelheiten sind der DIN 1986 zu entnehmen.

Da das Wasser bei Starkregenereignissen oberflächlich auf der Straße weiterfließt, empfiehlt es sich, tiefer liegende Gebäudeteile durch eine entsprechende Schwelle zur Straße abzusichern. Ansonsten muss der Anlieger damit rechnen, dass das Wasser seinen Weg von außen in das Gebäude sucht.

Auch der Schutz der tiefer liegenden Räume eines Gebäudes vor Oberflächenwasser von umliegenden Flächen fällt ausschließlich in die Sphäre des Eigentümers.
Für Fragen zur diesen Informationen stehen die Verbandsgemeindewerke Diez unter der Rufnummer 06432/501-222 zur Verfügung.

Diese Information dient nur der allgemeinen Erläuterung zum Schutz vor Kellerüberflutungen. Die in der Praxis vorkommenden Probleme können nur im Einzelfall gelöst werden. Lassen Sie sich von einem Fachmann – Installateur oder Architekten – beraten.
 
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