Verbandsgemeinde Diez beauftragt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung | VG Diez

Verbandsgemeinde Diez beauftragt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

Die Verbandsgemeinde Diez hat die DSK – die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH – mit der Erstellung einer umfassenden kommunalen Wärmeplanung beauftragt.

„Schon im März 2025 haben wir dieses Projekt begonnen und in den nächsten Monaten werden wir herausfinden, wie die Wärmeversorgung in unseren Gemeinden klimaneutral, aber vor allem bezahlbar und zuverlässig gestaltet werden kann“, erläutert die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Diez, Maren Busch. Denn ab 2045 darf gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur noch mit erneuerbaren Energien geheizt werden. „Dazu werden wir alle erneuerbaren Wärmequellen in den Blick nehmen, die in unseren Gemeinden bereits zur Verfügung stehen oder in den nächsten Jahren erschlossen werden könnten: z.B. Holz, Erdwärme, Solarthermie oder industrielle Abwärme. Auch das Potential von Sanierungsmaßnahmen und die Zukunft der Leitungsnetze beziehen wir in unsere Überlegungen ein“, führt Maren Busch weiter aus.

Es ist mehr Einsatz für den Klimaschutz nötig. Gleichzeitig fühlen sich viele Menschen durch steigende Energiepreise verunsichert. Nachfolgend werden daher die wichtigsten Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung beantwortet.

Kommunale Wärmeplanung: Was ist das?

In Deutschland sind alle Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern zur Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Grundlage ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG).

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Planungsprozess, der darauf abzielt, die Wärmeversorgung einer Kommune langfristig und nachhaltig zu gestalten. Konkret soll die Wärmeplanung die Frage beantworten, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet ist. Das können individuelle Heizungen in den Gebäuden sein, aber auch Wärmenetze.  

Die Kommunale Wärmeplanung erfolgt in mehreren Schritten: 

Bestandsaufnahme:
Zuerst werden die Wärmeverbräuche aller Gebäude und die eingesetzten Energieträger (z.B. Gas, Öl, Strom) ermittelt. Auch Informationen zu den Gebäudetypen und Baualtersklassen werden gesammelt

Potentialanalyse:
Im zweiten Schritt wird geprüft, welche erneuerbaren Wärmequellen verfügbar sind oder wirtschaftlich nutzbar gemacht werden können. Auch das Potential von Sanierungsmaßnahmen wird abgeschätzt

Zielszenario:
Anhand der gesammelten Daten und der ermittelten Potenziale werden verschiedene Zukunftsszenarien erstellt, wie sich die Wärmeversorgung in den nächsten Jahren entwickeln könnte

Strategie:
Mit welchen Maßnahmen das angestrebte Zielszenario erreicht werden kann, wird abschließend im kommunalen Wärmeplan dargestellt. Der Wärmeplan wird alle fünf Jahre überprüft und fortgeschrieben

Was bringt mir die Wärmeplanung?

Am Ende fasst der Wärmeplan zusammen, welche Heizoption für welches Gemeindegebiet am besten geeignet ist. Das können individuelle Heizungen in den Gebäuden sein, aber auch Wärmenetze. Der Wärmeplan bietet somit eine gute Datenbasis für Investitionsentscheidungen – sei es im privaten Zuhause oder bei wirtschaftlichen Akteuren, die an der Wärmeversorgung der Gemeinden beteiligt sind.

Der Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung wird in erster Linie zu nichts verpflichten. Grundsätzlich dürfen aktuell eingebaute Heizungen bis ins Jahr 2044 weiterbetrieben werden. Die Eigentümer alleine entscheiden im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), ob und wann sie ihre Heizung erneuern.

Muss ich Daten liefern oder Zugang zu meinem Grundstück gewähren?

Nein, weder noch. Das beauftragte Planungsbüro kann auf vorhandene Wärme- und Energiedaten zu allen Gebäuden zurückgreifen, die beispielsweise den Energieversorgern, Schornsteinfegern oder dem Statistischen Bundesamt vorliegen. Außerdem wird das Planungsbüro in allen Gemeinden optische Eindrücke vom Alter und Sanierungsstand der Gebäude sammeln. Dafür werden private Grundstücke nicht betreten.

Alle erhobenen Daten unterliegen der Datenschutzgrundverordnung. Im veröffentlichten Wärmeplan werden somit Daten ausschließlich in aggregierter Form dargestellt, d.h. in einer Weise, die keine konkreten Rückschlüsse auf einzelne Gebäude zulässt.

„Wir freuen uns auf die klimafreundliche Zukunft unserer Verbandsgemeinde!“, so Bürgermeisterin Busch.

Bürgermeisterin Maren Busch und Erster Beigeordneter Torsten Loosen sichten Kartenmaterial für die Kommunale Wärmeplanung

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